Was ist nach einem Todesfall zu tun?

  • Arzt benachrichtigen; Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Verträge und Verfügungen zusammenstellen (Geburts- oder Heiratsurkunde, Personalausweis, Bestattungsvorsorge, Willenserklärung zur Feuer- oder Erdbestattung, Patientenverfügung)
  • Bestatter auswählen; Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle veranlassen; klären, welche Aufgaben die Angehörigen selbst übernehmen
  • ggf. Festlegung der Aufbahrung in einer Trauerhalle
  • Bestattung planen, Grabart bestimmen (Wahl- oder Reihengrab bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung für die Trauerfeier
  • Musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration für die Trauerfeier, Kranz- und Blumenschmuck auswählen
  • Trauerbriefe bestellen
  • Zeitung: Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen (Anzeigenschluss beachten!)
  • Pfarrer oder Redner informieren
  • Trauerkaffee oder Traueressen in einem Restaurant reservieren

„Von der Erde gegangen, im Herzen geblieben.“

Ab- und Ummeldungen

Vom Bestatter zu erledigen

Die Behördengänge, die innerhalb einer kurzen Frist bei Eintritt eines Sterbefalls zu erledigen sind, nimmt der Bestatter Ihnen ab. Dazu gehören:

  • Meldung des Sterbefalls beim Standesamt
  • Weitergabe des Personalausweises an Meldestelle (über Standesamt)
  • Abmeldung bei der Krankenkasse, Abgabe der Chipkarte
  • Abmeldung von Pflegegeld
  • Abmeldung beim Amt für Familie und Soziales von Blindengeld, Kriegsopferente, Schwerbeschädigtengeld
  • Abmeldung bei der Rentenstelle (Altersrente, Witwenrente, Unfallrente), ggf. Beantragung des Witwen- bzw. Witwervorschusses (drei Monatsraten der Grundrente des Verstorbenen, ab 4. Monat gibt es Witwenrente)
  • Abmeldung beim Arbeitgeber oder Arbeitsamt
  • Beantragung von Zahlung aus Lebensversicherungen

Von Hinterbliebenen zu erledigen

Einige Formalitäten können nur Hinterbliebene selbst erledigen:

  • Antrag auf Witwen- Witwer- bzw. Waisenrente, da detaillierte Auskünfte erforderlich sind. Wenn möglich, Termin bei der Rentenstelle erfragen
  • Beantragung des Erbscheins, da das Vermögen sowie alle Erben angegeben werden müssen
  • Klären der Erbschaftsangelegenheiten
  • Umschreiben von Grundstücken beim Grundbuchamt
  • Auflösen von Konten, Sparbüchern, Festgeld
  • Zuschüsse von der Gewerkschaft

Ummeldungen

  • Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt
  • Kindergeldanspruch
  • Bei der Wohngeldstelle
  • Auto ab- oder ummelden bei Zulassungsstelle, Steuer bei Finanzamt, Versicherung
  • Kündigung der Wohnung (Kündigungsfrist beachten)
  • Umschreiben der Genossenschaftswohnung bzw. -Anteile
  • Hausratversicherung, wenn Wohnung aufgelöst ist
  • Telefon, Gas, Strom, Wasser, Zeitungen, GEZ
  • Umleitung oder Nachsendung von Postsendungen
  • Garten, Garage, Vereine, Klubs o.ä.