BESTATTUNGSVORSORGe

Wir Menschen schieben Gedanken an den Tod weit von uns, so dass er uns zumeist plötzlich und unvorbereitet trifft. Selbst wenn Angehörige ein langes Krankenlager durchleben müssen, wird in den seltensten Fällen über den uns früher oder später alle ereilenden Tod gesprochen.

Auch lebt ein Teil der älteren Menschen allein, weil der Partner verstorben ist und die Kinder weit weg wohnen. Deshalb gewinnt die Bestattungsvorsorgeregelung immer mehr an Bedeutung.

“ Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.“

Natürlich ist es ein unangenehmes Gefühl, über die eigene Bestattung zu sprechen, aber wir werden sie einfühlsam beraten und wer sich schon Gedanken über den eigenen Tod gemacht hat, wird erleichtert sein, wenn er den abgeschlossenen Vorsorgevertrag in den Händen hält und damit das „Wie“ des letzten Weges geregelt ist.

In dem Vorsorgevertrag werden alle Fakten, die die Bestattung betreffen, festgehalten, wie zum Beispiel die Bestattungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung); das entsprechende Zubehör, wie Sarg, Sterbewäsche, die Urne; die Gestaltung der Trauerfeier und die gewünschte Musik; die Grabstelle auf dem gewünschten Friedhof; der Blumenschmuck; die Grabpflege; die Finanzierung und anderes, bis hin zu den letzten gesprochenen Worten.

So hat man die Möglichkeit selbstbestimmt (genau wie im Leben) seinen letzten Weg zu gestalten und man kann sich sicher sein, dass die Bestattung in dem Rahmen stattfindet, den man selbst als richtig erachtet. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass den Angehörigen die „Last“ der Entscheidung abgenommen wird.